Grillhütte "Am Kirlich" Crumstadt
Betrieben durch den Föderverein für Heimat& Geschichte Crumstadt im Ried e.V.
https://www.museum-crumstadt.de
Grillhüttenverwalter: Frank Metzler
Die Grillhütte wird den Ortsvereinen, Organisationen sonstiger Art und Personengruppen zur Verfügung gestellt.
Die Veranstaltungen der Ortsvereine haben Vorrang.
Die Belegung erfolgt nach dem Eingang der Anmeldung und ist rechtskräftig mit der Unterzeichnung eines Mietvertrages.
Mit der schriftlichen Bestätigung des Termins durch den Hüttenverwalter wird die Belegung verbindlich.
Benutzungs- und Gebührenordnung
für die Grillhütte „Am Kirlich“ Crumstadt
1. Allgemeines
Die Grillhütte wird den Ortsvereinen, Organisationen sonstiger Art und Personengruppen zur Verfügung gestellt.
2. Anmeldung/ Belegung
Die Veranstaltungen der Ortsvereine haben Vorrang. Die Belegung erfolgt nach dem Eingang der Anmeldung und ist rechtskräftig mit der Unterzeichnung eines Mietvertrages. Mit der schriftlichen Bestätigung des Termins durch den Hüttenvermieter wird die Belegung verbindlich.
3. Benutzung der Einrichtung
Den Berechtigten werden der Aufenthaltsraum der Hütte, das vorhandene Inventar die Kücheneinrichtung und die Toilettenanlagen zur Verfügung gestellt. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zurückzugeben. Die Befeuerung der Grillstellen außerhalb der Hütte ist nur mit Holzkohle erlaubt. Sonstige Feuerstellen außerhalb dieser Grillstellen dürfen nicht eingerichtet werden.
In den Einrichtungen sollten nur Mehrweggeschirr, Mehrwegbesteck und Gläser bzw. kompostierbare Einwegbehältnisse verwendet werden.
4. Ordnung und Sauberkeit
Die Benutzer haben darauf zu achten, dass die Vorschriften zur Verhütung von Bränden eingehalten werden. Der Grillplatz, alle zur Verfügung gestellten Einrichtungen und das bei der Veranstaltung benutzte umliegende Gelände sind nach Beendigung der Veranstaltung ordnungsgemäß zu räumen und zu reinigen.
Die Abfallentsorgung hat entsprechend der gemeindlichen Abfallsatzung und den diesbezüglich ergangenen, ergänzende Vorschriften getrennt nach den Kriterien
a) kompostierbare Abfälle
b) Dosen, Kunststoffe, Verbundmaterial
c) Flaschen, Gläser
d) Restmüll
e) Sonderabfälle (z.B. Fette, Öle)
f) Papier, Pappe
zu erfolgen.
Der Benutzer ist verpflichtet diesen, bei seiner Veranstaltungen angefallen Abfall, selbst zu entsorgen.
5. Schadenshaftung
Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt als Eigentümer und der Verein als Vermieter haften für Personen- Sachschäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Personen- und Sachschäden, die den Benutzern durch Dritte etwa entstehen, wird keine Haftung übernommen. Für Schäden, die sich aus dem Umgang mit Grillfeuer während der Gestattungsdauer ergeben, haftet der Benutzer.
6. Verschiedenes
Fahrzeuge dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen Parkflächen bzw. den Verkehrsregeln entsprechend abgestellt werden. Das Zelten und Übernachten auf dem Grillhüttengelände ist nicht erlaubt.
Für das Verhalten bei Veranstaltungen sind die Vorschriften des Hess. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beachten.
7. Benutzungsgebühr / Energieverbrauch / Kaution
Für die Benutzung der Einrichtung wird eine Nutzungsentschädigung festgesetzt.
Die Nutzungsentschädigung beträgt für die 1.
Mietperiode (10:00 – 10:00 Uhr Folgetag)
120.00 €.
Jede weitere Mietperiode (24 Stunden) wird mit 60€ berechnet.
Für verbrauchte Energie werden: für Strom 50 Cent pro Kilowatt und
für Wasser € 2,40 pro 100 Liter in Rechnung gestellt. (Diese Energiekosten können angepasst werden, wenn die Lieferanten diese ändern.)
Zur Sicherung der Ordnungsgemäßen Handhabung der Einrichtungsgegenstände und der Einhaltung vorgenannter Bestimmungen ist für jede Veranstaltung eine Kaution in Höhe von 200,00 € in bar zu hinterlegen. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Einrichtung, des Inventars, sowie Säuberung der Anlage und ordnungsgemäßer Abfallentsorgung ganz oder anteilig zurückgezahlt.
8. Schlüssel
Alle abschließbaren Türen sind mit ihren Schließzylindern in einer Schließanlage aufgenommen. Bei Schlüsselverlust werden alle Schlösser auf Kosten des Benutzers ausgetauscht.
9. Schlussbestimmung
Den Anweisungen des Hüttenwarts oder dessen Vertreter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlung gegen Anweisungen Vorgenannter oder dieser Benutzungsordnung werden den Ausschluss von dieser Einrichtung auf Zeit zur Folge haben.
Diese Benutzungsordnung ist Bestandteil des Mietvertrages für die Grillhütte „Am Kirlich“ Crumstadt