75 flache und tiefe Essteller, 75 Kaffeegedecke, je 75 Bestecke wie Gabeln, Messer, Suppen- und Kaffeelöffel.
75 Bierseidel 0,4l, 75 Wassergläser 0,22l, 13 Weizenbiergläser 0,5l,
12 Bierzelttische (Grösse 10 Stück 220x60cm, 2 Stück 220x70cm) mit 24 Bierzeltbänken, 32 Holzstühle mit Sitzauflagen,
5 Stehtische (Durchmesser 80,89 und 99cm). Alle Bänke, Tische sind auf Transportwägen gestapelt.
Die Küche beinhaltet 5 Kühlschränke, davon 1 mit Eisfach ca. 20 Liter, 1 Industriespülmaschine, 1 Kaffeemaschine 5,0 l,
1x elektrischer Wasserkocher, 1x Elektrokochplatte, 1 Mikrowelle, Warmwasserspeicher für Handspüle.
1 Getränkekühltruhe, Garderobenständer auf Rollen, Müllsackständer 3 fach auf Rollen,
Ausreichend Steckdosen (230V) im Innen- und Außenbereich, Starkstromanschluss im Versorgungsraum (380Volt,16 Ampere)
1 fahrbarer großer Grillwagen (40x70 cm Grillfläche) für den Aussenbereich. Feuerstelle für Lagerfeuer im Aussenbereich.
Getrennte Toilettenanlagen für Frauen und Männer.
Für Gäste mit Rollstuhl folgende Hinweise: Die lichte Weite vom Haupteingang beträgt 96 cm, von der Küche und dem Nebenraum 82cm, von den Toilettentüren 69cm und den Toilettenkabinen 60cm. Ein drehen in diesen Kabinen ist mit Rollstuhl nicht möglich.
Überdachter Aussenbereich, kann bei schlechtem Wetter seitlich geschlossen werden.
Großzügige Grünanlage, Bolzplatz
Parkplätze für Autos, Fahrradständer,
Die Vermietung der Grillhütte erfolgt in den Monaten 1.April bis 31.Oktober jedes Jahr. Mieter-, rin muss volljährig sein.
Bitte bei Anfragen bitte die vollständigen Adressdaten mit Telefonnummer, Anlass der Feier (Bsp. wie Geburtstag, Polterabend etc.) und vorauss. Anzahl der Gäste angeben.
Nach Eingang erhalten Sie dann eine Reservierungsbestätigung mit allen weiteren Details. Schlüsselübergabe erfolgt am Tag der Anmietung (i.d.R 10.00 Uhr am 1. Miettag), an diesem Tag sind 200€ Kaution in bar mitzubringen., die quittiert werden
Das Mietverhältnis für einen Tag beginnt jeweils um 10 Uhr und endet um 10 Uhr des Folgetages.
Die Gebühren in der Übersicht:
Erster Miettag: € 120,-
Jeder weitere Miettag: € 60,-
Nebenkosten nach Verbrauch
Strom: € 0,50 pro Kilowatt
Wasser: € 2,40 pro 100 Liter
Mietkaution: € 200,- diese ist bei Schlüsselübergabe in bar zu entrichten und wird bei Schlüsselrückgabe mit den angefallenen Nebenkosten (Strom, Wasser, ) und bei sauberen Zustand der Grillhütte, Aussenanlagen verrechnet. Die Schlüsselübergabe erfolgt am Tag der Anmietung.
Die Toilettenanlagen für Frauen und Männer sind für ca. 90 Personen ausgelegt. Sollten Feierlichkeiten mit mehr Personen stattfinden, verpflichtet sich der Mieter auf eigene Kosten einen Toilettenwagen zu stellen. Eine Mietmöglichkeit bietet z.Bsp. Christian Habermann aus Riedstadt an, tel. unter 0171-5361460 erreichbar.
AUF WUNSCH KANN EINE REINIGUNGSKRAFT ZUR REINIGUNG NACH DER FEIER GESTELLT WERDEN. DIE ANFALLENDEN KOSTEN HIERFÜR BERECHNEN SICH NACH RÜCKSPRACHE MIT DER REINIGUNGSKARFT UND DEM ZEITAUFWAND.
Benutzungs- und Gebührenordnung
für die Grillhütte „Am Kirlich“ Crumstadt
1. Allgemeines
Die Grillhütte wird den Ortsvereinen, Organisationen sonstiger Art und Personengruppen zur Verfügung gestellt.
2. Anmeldung/ Belegung
Die Veranstaltungen der Ortsvereine haben Vorrang. Die Belegung erfolgt nach dem Eingang der Anmeldung und ist rechtskräftig mit der Unterzeichnung eines Mietvertrages. Mit der schriftlichen Bestätigung des Termins durch den Hüttenvermieter wird die Belegung verbindlich.
3. Benutzung der Einrichtung
Den Berechtigten werden der Aufenthaltsraum der Hütte, das vorhandene Inventar die Kücheneinrichtung und die Toilettenanlagen zur Verfügung gestellt. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zurückzugeben. Die Befeuerung der Grillstellen außerhalb der Hütte ist nur mit Holzkohle erlaubt. Sonstige Feuerstellen außerhalb dieser Grillstellen dürfen nicht eingerichtet werden.
In den Einrichtungen sollten nur Mehrweggeschirr, Mehrwegbesteck und Gläser bzw. kompostierbare Einwegbehältnisse verwendet werden.
4. Ordnung und Sauberkeit
Die Benutzer haben darauf zu achten, dass die Vorschriften zur Verhütung von Bränden eingehalten werden. Der Grillplatz, alle zur Verfügung gestellten Einrichtungen und das bei der Veranstaltung benutzte umliegende Gelände sind nach Beendigung der Veranstaltung ordnungsgemäß zu räumen und zu reinigen.
Die Abfallentsorgung hat entsprechend der gemeindlichen Abfallsatzung und den diesbezüglich ergangenen, ergänzende Vorschriften getrennt nach den Kriterien
a) kompostierbare Abfälle
b) Dosen, Kunststoffe, Verbundmaterial
c) Flaschen, Gläser
d) Restmüll
e) Sonderabfälle (z.B. Fette, Öle)
f) Papier, Pappe
zu erfolgen.
Der Benutzer ist verpflichtet diesen, bei seiner Veranstaltungen angefallen Abfall, selbst zu entsorgen.
5. Schadenshaftung
Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt als Eigentümer und der Verein als Vermieter haften für Personen- Sachschäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Personen- und Sachschäden, die den Benutzern durch Dritte etwa entstehen, wird keine Haftung übernommen. Für Schäden, die sich aus dem Umgang mit Grillfeuer während der Gestattungsdauer ergeben, haftet der Benutzer.
6. Verschiedenes
Fahrzeuge dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen Parkflächen bzw. den Verkehrsregeln entsprechend abgestellt werden. Das Zelten und Übernachten auf dem Grillhüttengelände ist nicht erlaubt.
Für das Verhalten bei Veranstaltungen sind die Vorschriften des Hess. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beachten.
7. Benutzungsgebühr / Energieverbrauch / Kaution
Für die Benutzung der Einrichtung wird eine Nutzungsentschädigung festgesetzt.
Die Nutzungsentschädigung beträgt für die 1.
Mietperiode (10:00 – 10:00 Uhr Folgetag)
120.00 €.
Jede weitere Mietperiode (24 Stunden) wird mit 60€ berechnet.
Für verbrauchte Energie werden: für Strom 50 Cent pro Kilowatt und
für Wasser € 2,40 pro 100 Liter in Rechnung gestellt. (Diese Energiekosten können angepasst werden, wenn die Lieferanten diese ändern.)
Zur Sicherung der Ordnungsgemäßen Handhabung der Einrichtungsgegenstände und der Einhaltung vorgenannter Bestimmungen ist für jede Veranstaltung eine Kaution in Höhe von 200,00 € in bar zu hinterlegen. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Einrichtung, des Inventars, sowie Säuberung der Anlage und ordnungsgemäßer Abfallentsorgung ganz oder anteilig zurückgezahlt.
8. Schlüssel
Alle abschließbaren Türen sind mit ihren Schließzylindern in einer Schließanlage aufgenommen. Bei Schlüsselverlust werden alle Schlösser auf Kosten des Benutzers ausgetauscht.
9. Schlussbestimmung
Den Anweisungen des Hüttenwarts oder dessen Vertreter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlung gegen Anweisungen Vorgenannter oder dieser Benutzungsordnung werden den Ausschluss von dieser Einrichtung auf Zeit zur Folge haben.
Diese Benutzungsordnung ist Bestandteil des Mietvertrages für die Grillhütte „Am Kirlich“ Crumstadt